Internationale Erwerbszeiten

Anerkennung und Bewertung von Erwerbszeiten aus dem Ausland für Ihre deutsche Rente

Beratung anfordern

Ihre Auslandszeiten zählen für die deutsche Rente

Haben Sie in verschiedenen Ländern gearbeitet? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf höhere Rentenzahlungen! Durch Sozialversicherungsabkommen können ausländische Erwerbszeiten für die deutsche Rente anerkannt werden. Wir helfen Ihnen dabei, alle Ihre Erwerbszeiten zusammenzuführen und zu bewerten.

Welche Länder sind betroffen?

EU-Länder

Alle 27 EU-Mitgliedsstaaten durch EU-Verordnung

Polen

Besondere Expertise durch bilaterale Abkommen

Ukraine

Spezielle Regelungen für ukrainische Zeiten

Weitere Länder

USA, Kanada, Australien, Israel, Türkei u.v.m.

Unsere Leistungen im Detail

Dokumentenbeschaffung

Hilfe bei der Beschaffung von Arbeitszeugnissen und Sozialversicherungsnachweisen aus dem Ausland

Übersetzungen

Koordination beglaubigter Übersetzungen ausländischer Dokumente

Antragstellung

Unterstützung bei der Antragstellung zur Anerkennung ausländischer Zeiten

Rentenberechnung

Berechnung der Auswirkungen auf Ihre deutsche Rente

Wie funktioniert die Anerkennung?

1

Prüfung der Ansprüche

Analyse Ihrer Erwerbsbiografie und Prüfung der Anerkennungsmöglichkeiten

2

Dokumentensammlung

Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und Nachweise

3

Antragstellung

Einreichung des Antrags bei der Deutschen Rentenversicherung

4

Begleitung

Unterstützung während des gesamten Verfahrens bis zur Bewilligung

Besondere Herausforderungen

Polnische Erwerbszeiten

Polen ist ein EU-Mitglied, daher gelten die EU-Koordinierungsvorschriften. Besondere Regelungen existieren für:

  • Zeiten vor dem EU-Beitritt (vor 2004)
  • Umrechnung von Złoty-Beiträgen
  • Anerkennung von Ausbildungszeiten
  • Berücksichtigung von Arbeitslosigkeitszeiten

Ukrainische Erwerbszeiten

Die Ukraine ist kein EU-Mitglied, daher gelten bilaterale Abkommen. Wichtige Punkte:

  • Anerkennung von Zeiten ab 1992
  • Beschaffung von Arbeitszeugnissen
  • Umrechnung von Hrywnja-Beiträgen
  • Beglaubigte Übersetzungen erforderlich

Vorteile der Anerkennung

Höhere Rente

Zusätzliche Rentenpunkte durch ausländische Erwerbszeiten

Frühere Rente

Erfüllung der Mindestversicherungszeit durch Auslandszeiten

Bessere Absicherung

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Hinterbliebenenschutz

Ansprüche für Witwen/Witwer und Waisen