Ihre Auslandszeiten zählen für die deutsche Rente
Haben Sie in verschiedenen Ländern gearbeitet? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf höhere Rentenzahlungen! Durch Sozialversicherungsabkommen können ausländische Erwerbszeiten für die deutsche Rente anerkannt werden. Wir helfen Ihnen dabei, alle Ihre Erwerbszeiten zusammenzuführen und zu bewerten.
Welche Länder sind betroffen?
EU-Länder
Alle 27 EU-Mitgliedsstaaten durch EU-Verordnung
Polen
Besondere Expertise durch bilaterale Abkommen
Ukraine
Spezielle Regelungen für ukrainische Zeiten
Weitere Länder
USA, Kanada, Australien, Israel, Türkei u.v.m.
Unsere Leistungen im Detail
Dokumentenbeschaffung
Hilfe bei der Beschaffung von Arbeitszeugnissen und Sozialversicherungsnachweisen aus dem Ausland
Übersetzungen
Koordination beglaubigter Übersetzungen ausländischer Dokumente
Antragstellung
Unterstützung bei der Antragstellung zur Anerkennung ausländischer Zeiten
Rentenberechnung
Berechnung der Auswirkungen auf Ihre deutsche Rente
Wie funktioniert die Anerkennung?
Prüfung der Ansprüche
Analyse Ihrer Erwerbsbiografie und Prüfung der Anerkennungsmöglichkeiten
Dokumentensammlung
Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und Nachweise
Antragstellung
Einreichung des Antrags bei der Deutschen Rentenversicherung
Begleitung
Unterstützung während des gesamten Verfahrens bis zur Bewilligung
Besondere Herausforderungen
Polnische Erwerbszeiten
Polen ist ein EU-Mitglied, daher gelten die EU-Koordinierungsvorschriften. Besondere Regelungen existieren für:
- Zeiten vor dem EU-Beitritt (vor 2004)
- Umrechnung von Złoty-Beiträgen
- Anerkennung von Ausbildungszeiten
- Berücksichtigung von Arbeitslosigkeitszeiten
Ukrainische Erwerbszeiten
Die Ukraine ist kein EU-Mitglied, daher gelten bilaterale Abkommen. Wichtige Punkte:
- Anerkennung von Zeiten ab 1992
- Beschaffung von Arbeitszeugnissen
- Umrechnung von Hrywnja-Beiträgen
- Beglaubigte Übersetzungen erforderlich
Vorteile der Anerkennung
Höhere Rente
Zusätzliche Rentenpunkte durch ausländische Erwerbszeiten
Frühere Rente
Erfüllung der Mindestversicherungszeit durch Auslandszeiten
Bessere Absicherung
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
Hinterbliebenenschutz
Ansprüche für Witwen/Witwer und Waisen